Rechtsgebiet · Mediation

Mediation

Bei Wirtschafts- und Familienkonflikten eine schnelle, vertrauliche und zweisprachige Lösung am Tisch statt jahrelanger Verfahren. Arabulucu (Mediator nach türkischem Recht) seit 2014.

Runder Tisch mit Stühlen vor einem großen Fenster
Nicht jeder Konflikt muss vor Gericht enden.
Als Mediator 12Jahre seit 2014

Mediation ist ein vertrauliches und freiwilliges Verfahren, in dem die Parteien mit Hilfe eines neutralen Dritten ihre eigene Lösung finden.

Avukat Talha Barut ist seit 2014 als Arabulucu (Mediator nach türkischem Recht) tätig. Bei Konflikten zwischen der Türkei und Deutschland erleichtert ein Mediator, der beide Sprachen und Kulturen kennt, dass die Parteien einander wirklich verstehen. Im türkischen Recht ist ein Mediationsversuch bei bestimmten Streitigkeiten zudem Voraussetzung für eine Klage.

Mediations-Check

Ist vor der Klage ein Mediator Pflicht?

Wählen Sie die Art Ihres Streits und sehen Sie, ob die Mediation im türkischen Recht vorgeschrieben ist, worauf sie beruht und wie lange sie höchstens dauert.

Grundlage
Höchstdauer

Bei EinigungDie Einigung kann mit einer Vollstreckbarkeitsbescheinigung versehen werden und wirkt dann wie ein Urteil.

Ihren Fall sendenBeschreiben Sie Ihren Streit kurz, wir bestimmen gemeinsam den richtigen Weg zwischen Mediation und Klage.

Allgemeine Orientierung; Ausnahmen und Ihr konkreter Fall werden gesondert geprüft.

Leistungen

Rund um den Tisch.

— Klicken Sie auf eine Leistung

  1. 01

    Wirtschaftsmediation

    Mediation bei Forderungs-, Liefer- und Vertragsstreitigkeiten zwischen Unternehmen.

  2. 02

    Familienmediation

    Einigung bei Scheidung, Vermögensaufteilung und Erbe innerhalb der Familie.

  3. 03

    Obligatorische Mediation

    Vertretung und Beratung in gesetzlich vorgeschriebenen Mediationsverfahren in der Türkei.

  4. 04

    Anwaltliche Begleitung

    Wahrung Ihrer Interessen in Mediationsverfahren, die die Gegenseite eingeleitet hat.

  5. 05

    Abschlussvereinbarung

    Überführung der Einigung in eine rechtlich belastbare Vereinbarung.

  6. 06

    Zweisprachige Gespräche

    Direkte und verständliche Kommunikation zwischen deutsch- und türkischsprachigen Parteien.

Für wen

Wer setzt sich an den Tisch?

Unternehmen
Firmen, die einen Konflikt lösen möchten, ohne die Geschäftsbeziehung zu zerstören.
Familien
Wer sich bei Scheidung oder Erbe einigen und dabei Kinder und Beziehungen schützen möchte.
Grenzüberschreitende Fälle
Konflikte, bei denen eine Partei in der Türkei und die andere in Deutschland lebt.
Ablauf

Zwei Seiten, ein Tisch.

  1. 01

    Vorgespräch

    Gemeinsam prüfen wir, ob sich der Konflikt für eine Mediation eignet.

  2. 02

    Einladung

    Wir laden die Gegenseite ein und legen die Rahmenbedingungen fest.

  3. 03

    Verhandlung

    In vertraulichen Sitzungen ermitteln wir die wirklichen Interessen und suchen Lösungen.

  4. 04

    Vereinbarung

    Gelingt die Einigung, halten wir sie in einer rechtlich wirksamen Vereinbarung fest.

Unterlagen

Unterlagen für die erste Einschätzung

Haken Sie ab, was Sie bereits haben. Die Liste können Sie mit einem Klick per E-Mail senden, Fehlendes klären wir gemeinsam.

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Häufige Fragen

Häufige Fragen

Meistens ja. Sind die Parteien einigungsbereit, kann das Verfahren nach wenigen Sitzungen abgeschlossen sein; Prozesse dauern oft Jahre.

Ja. Der Mediator vertritt keine Partei und entscheidet nicht, sondern hilft den Parteien, ihre eigene Lösung zu finden. Sind wir in einer Sache als Mediator tätig, vertreten wir in derselben Sache keine Partei anwaltlich.

Ja. Was in der Mediation besprochen wird, ist grundsätzlich vertraulich und kann später nicht als Beweis verwendet werden.

Nach türkischem Recht kann die Vereinbarung unter bestimmten Voraussetzungen einem vollstreckbaren Titel gleichstehen. Wird sie nicht eingehalten, ist die Vollstreckung möglich.

Im türkischen Recht ist sie vor Klagen in Arbeits-, Handelsforderungs- und Verbrauchersachen vorgeschrieben, außerdem bei Streitigkeiten aus Miete, Aufhebung von Miteigentum, Wohnungseigentum und Nachbarrecht. Prüfen Sie es oben im Check oder lassen Sie uns Ihren Fall gemeinsam ansehen.

Die Informationen auf dieser Seite sind allgemeiner Natur und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Gesetze und Praxis können sich ändern; Ihre Situation prüfen wir im Erstgespräch.

Erst an den Tisch, dann vor Gericht.

Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, ob Ihr Konflikt für eine Mediation geeignet ist.