
Türkische Rente und Borçlanma
Ihre Jahre in Deutschland können zu einer Rente aus der Türkei werden. Von der Borçlanma bis zum Rentenbescheid planen und begleiten wir jeden Schritt.
Zeiten, in denen Sie in Deutschland gearbeitet haben, lassen sich nach dem türkischen Gesetz Nr. 3201 durch Nachzahlung (Borçlanma) in der türkischen Sozialversicherung anrechnen. Richtig geplant, eröffnet das den Weg zu einer Rente aus der Türkei.
Welche Zeiten sinnvoll angerechnet werden, hängt vom Datum Ihres ersten Versicherungseintritts in der Türkei, von Alters- und Beitragsvoraussetzungen und vom deutsch-türkischen Sozialversicherungsabkommen ab. Kleine Fehler können den Rentenbeginn verzögern oder die Höhe mindern. Deshalb betrachten wir das Verfahren von Anfang an vollständig und mit allen Unterlagen.
Was kosten Ihre Jahre in Deutschland in der Türkei?
Wählen Sie den Zeitraum und die Höhe des Tagesentgelts und sehen Sie sofort den voraussichtlichen Betrag.
Ein höheres Entgelt bedeutet einen höheren Betrag und eine höhere Rente.
0 TL
- Zeitraum
- Tagesentgelt
- Satz
- 45 %
- Betrag pro Tag
Zahlbar innerhalb von 3 Monaten ab Zustellung.
Schätzung auf Basis des türkischen Bruttomindestlohns 2026. Den genauen Betrag setzt die SGK fest.
Was wir in diesem Bereich für Sie tun
06 leistungen
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01
Borçlanma für Auslandszeiten
Feststellung Ihrer Versicherungs- und Aufenthaltszeiten in Deutschland, Antrag und Prüfung des festgesetzten Betrags.
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02
Zusammenrechnung von Zeiten
Zusammenführung Ihrer Zeiten in der Türkei und in Deutschland sowie richtige Zuordnung zu SSK, Bağ-Kur oder Emekli Sandığı.
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03
Rentenantrag
Fristgerechter und vollständiger Antrag auf Rentenbezug und Begleitung der Korrespondenz mit der SGK.
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04
Widerspruch und Erhöhung
Prüfung der Rentenberechnung, Ermittlung fehlender Zeiten, Widerspruch bei der SGK und, falls nötig, Klage.
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05
Rente mit Mavi Kart
Prüfung der Rechte von ehemaligen türkischen Staatsangehörigen anhand des Entlassungsdatums.
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06
Invaliden- und Hinterbliebenenrente
Rechte in der Türkei nach einer Erwerbsminderungsrente in Deutschland und Anträge für Hinterbliebene.
In jeder Phase an Ihrer Seite.
- 01
Berufstätige in Deutschland
Versicherte, die noch arbeiten und eine Rente aus der Türkei planen möchten.
- 02
Kurz vor dem Ruhestand
Wer den Borçlanma-Antrag gestellt hat oder in der Zahlungsphase ist und den Rentenbeginn klären möchte.
- 03
Rentner und Familien
Rentner, die die Berechnung prüfen lassen möchten, und Hinterbliebene mit Anspruch auf Rente.
Vier Fragen, mehr Klarheit.
Anhand Ihrer Antworten zeigen wir, welcher Schritt für Sie jetzt vorrangig ist und welche Unterlagen Sie brauchen. Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser.
Haben Sie in Deutschland (oder einem anderen Land) versicherungspflichtig gearbeitet?
Waren Sie früher in der Türkei sozialversichert?
Welche Staatsangehörigkeit haben Sie?
Wo stehen Sie bei der Borçlanma?
Diese Einschätzung ist automatisch und allgemein; verbindlich wird sie erst nach Prüfung Ihrer Versicherungsverläufe.
Vier Stationen bis zur Rente.
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Zeiten feststellen
Wir ermitteln alle Ihre Zeiten in Deutschland und der Türkei anhand der Unterlagen und zeigen, welche Möglichkeiten bestehen.
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Berechnung und Strategie
Gemeinsam legen wir fest, welche Zeiten sich lohnen und wann Ihr Rentenbeginn realistisch ist.
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Antrag und Zahlung
Wir reichen den Antrag bei der SGK ein, prüfen die Festsetzung und erinnern Sie an die Zahlung.
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Rentenbezug
Wir begleiten den Rentenantrag, prüfen die Berechnung und legen bei Bedarf Widerspruch ein.
Unterlagen für die erste Einschätzung
Haken Sie ab, was Sie bereits haben. Die Liste können Sie mit einem Klick per E-Mail senden, Fehlendes klären wir gemeinsam.
Häufige Fragen
Nein, das hängt vom Einzelfall ab. Alter, erster Versicherungseintritt in der Türkei und Länge der anzurechnenden Zeit beeinflussen das Ergebnis unmittelbar. Wir empfehlen deshalb eine Berechnung vor dem Antrag.
Unter bestimmten Voraussetzungen ja; wie sich Ihre Beschäftigung auf die Rente auswirkt, muss jedoch gesondert geprüft werden. Wegen gesetzlicher Änderungen klären wir Ihre aktuelle Lage im Erstgespräch.
Ja, grundsätzlich auch Inhaber der Mavi Kart. Es können aber andere Regeln gelten als für türkische Staatsangehörige; entscheidend ist das Datum der Entlassung aus der Staatsangehörigkeit.
Die Zahlung allein reicht oft nicht. Zusätzlich sind ein Rentenantrag sowie die Alters- und Beitragsvoraussetzungen nötig. Anhand Ihrer Akte finden wir den fehlenden Schritt.
In den meisten Fällen nicht. Wir bereiten die Unterlagen in Hamburg vor und führen das Verfahren mit Vollmacht in der Türkei.
Die Informationen auf dieser Seite sind allgemeiner Natur und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Gesetze und Praxis können sich ändern; Ihre Situation prüfen wir im Erstgespräch.
Überlassen Sie Ihre Rente nicht dem Zufall.
Lassen Sie uns Ihre Unterlagen gemeinsam prüfen und den besten Weg festlegen. Auf Deutsch oder Türkisch, in der Kanzlei oder am Telefon.