Rechtsgebiet · Familie

Familienrecht und Anerkennung

Bei Scheidung, Unterhalt und Vermögensaufteilung stehen wir an Ihrer Seite und sorgen dafür, dass deutsche Urteile in der Türkei schnell und richtig anerkannt werden.

Warum das wichtig ist

In Deutschland geschieden, in der Türkei noch verheiratet?

Viele, die in Deutschland geschieden wurden, gehen davon aus, dass das Urteil in der Türkei automatisch gilt. Damit ein ausländisches Urteil im türkischen Personenstandsregister eingetragen wird, ist jedoch grundsätzlich ein Anerkennungs- oder Vollstreckbarerklärungsverfahren (tanıma ve tenfiz) nötig.

Ein nicht anerkanntes Urteil kann bei einer neuen Ehe, im Erbfall oder bei Grundbuchvorgängen unerwartete Probleme verursachen. Neben der Anerkennung vertreten wir Sie auch in Scheidungs-, Unterhalts-, Güter- und Abstammungsverfahren vor türkischen Gerichten.

PersonenstandsregisterBeispiel
NameAyşe Yılmaz
GeburtsortAntalya
FamilienstandGeschieden
Nach der Anerkennung
PersonenstandsregisterBeispiel
NameAyşe Yılmaz
GeburtsortAntalya
FamilienstandVerheiratet
Vor der Anerkennung
Anerkennungs-Fahrplan

Welcher Weg passt zu Ihrem Beschluss?

Beantworten Sie vier kurze Fragen und sehen Sie, wie Ihr Beschluss in der Türkei wirksam wird und welche Unterlagen nötig sind.

01Ist der deutsche Beschluss rechtskräftig?
02Welche Regelungen enthält der Beschluss außer der Scheidung?
03Sollen diese Regelungen auch in der Türkei durchsetzbar sein?
04Wirkt Ihr Ex-Ehegatte am Antrag mit?
Leistungen

Für Ihre Familie, in zwei Ländern.

01

Anerkennung und Vollstreckbarkeit

Anerkennung deutscher Scheidungs- und sonstiger Urteile in der Türkei und Eintragung im Personenstandsregister.

02

Scheidungsverfahren

Vertretung in einvernehmlichen und streitigen Scheidungen vor türkischen Gerichten.

03

Unterhalt

Trennungs-, Kindes- und nachehelicher Unterhalt sowie Erhöhung oder Aufhebung.

04

Vermögensaufteilung

Auseinandersetzung des in der Ehe erworbenen Vermögens, insbesondere von Grundstücken in der Türkei.

05

Abstammungsverfahren

Feststellung und Anfechtung der Vaterschaft sowie Berichtigung der Abstammung.

06

Berichtigung von Registern

Korrekte Eintragung von Scheidung und Familienstand im türkischen Register.

Für wen

Wo finden Sie sich wieder?

In Deutschland Geschiedene

Wer ein deutsches Scheidungsurteil hat und es in der Türkei wirksam machen möchte.

Termin anfragen

Verfahren in der Türkei

Wer Scheidung, Unterhalt oder Vermögensfragen vor türkischen Gerichten klären möchte.

Termin anfragen

Familien und Kinder

Familien, die bei Sorgerecht, Unterhalt oder Abstammung rechtliche Klarheit suchen.

Termin anfragen
Ablauf

Vom Beschluss zum Registereintrag.

  1. Schritt 01

    Urteil prüfen

    Wir prüfen das deutsche Urteil und seine Rechtskraft und bestimmen den richtigen Weg.

  2. Schritt 02

    Unterlagen vorbereiten

    Apostille, beeidigte Übersetzung und Vollmacht planen und erstellen wir gemeinsam.

  3. Schritt 03

    Verfahren und Termin

    Wir erheben die Klage beim zuständigen türkischen Gericht und nehmen die Termine für Sie wahr.

  4. Schritt 04

    Eintragung

    Das rechtskräftige Urteil lassen wir im Register eintragen und informieren Sie über das Ergebnis.

Unterlagen

Unterlagen für die erste Einschätzung

Haken Sie ab, was Sie bereits haben. Die Liste können Sie mit einem Klick per E-Mail senden, Fehlendes klären wir gemeinsam.

0/5

0 / 5 Unterlagen bereit

Liste per E-Mail senden
Häufige Fragen

Häufige Fragen

Damit ein ausländisches Urteil im türkischen Register eingetragen wird, ist grundsätzlich eine Anerkennung oder Vollstreckbarerklärung nötig. In manchen Fällen ist auch eine Eintragung auf Verwaltungsweg möglich; welcher Weg passt, prüfen wir anhand Ihres Urteils.

In der Regel nicht. Das Verfahren kann mit Vollmacht geführt werden, die Sie in Deutschland beim Konsulat oder beim Notar mit Apostille erstellen lassen.

Die Anerkennung erstreckt die Rechtskraftwirkung des Urteils auf die Türkei; die Vollstreckbarerklärung ermöglicht die Vollstreckung dort. Für Unterhalts- oder Zahlungsansprüche kann sie erforderlich sein.

Je nach Güterstand und Erwerbszeitpunkt gelten unterschiedliche Regeln. Für Grundstücke in der Türkei bewerten wir die Lage anhand der Unterlagen.

Sie gelten im Register weiterhin als verheiratet; das kann bei neuer Ehe, Erbe und Grundbuch zu Problemen führen. Wir empfehlen daher eine zeitnahe Anerkennung.

Die Informationen auf dieser Seite sind allgemeiner Natur und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Gesetze und Praxis können sich ändern; Ihre Situation prüfen wir im Erstgespräch.

Ihr Urteil, in beiden Ländern wirksam.

Lassen Sie uns Ihr deutsches Urteil gemeinsam prüfen und die Schritte zur Anerkennung in der Türkei festlegen.