Gründung und Aufenthalt

GmbH gründen: Schritt für Schritt

Stammkapital, Notar, Handelsregister und Online-Gründung: die Schritte zur GmbH in Deutschland und der Unterschied zur UG.

Av. Talha BarutAvukat (Türkei) · HamburgVeröffentlichtLesezeit2 Min.
Auf einen Blick
  • Mindeststammkapital der GmbH: 25.000 €, vor der Anmeldung mindestens 12.500 € einzahlen.
  • Die UG lässt sich ab 1 € gründen.
  • Die Gründung ist auch per Video beim Notar möglich.
  • Die Gründung allein verschafft kein Aufenthaltsrecht.

Die GmbH ist die beliebteste Rechtsform in Deutschland. Gesellschafter haften für Schulden der Gesellschaft grundsätzlich nur mit ihrer Einlage. Wir fassen die Schritte der Gründung, die Kapitalregeln und den Unterschied zur UG (haftungsbeschränkt) zusammen.

Unterschied zwischen GmbH und UG

GmbHUG (haftungsbeschränkt)
Mindeststammkapital25.000 €ab 1 €, unter 25.000 €
Vor der Anmeldung einzuzahlenje Anteil mindestens ein Viertel, insgesamt mindestens 12.500 €das gesamte Stammkapital
Sacheinlagenmöglichausgeschlossen
Gewinnfrei verteilbarein Viertel des Jahresüberschusses in die Rücklage

Die Gründung Schritt für Schritt

  1. 01
    Gesellschaftsvertrag beim Notar

    Der Vertrag wird notariell beurkundet (§ 2 GmbHG). Firma, Sitz, Gegenstand, Stammkapital und Geschäftsführung werden festgelegt.

  2. 02
    Konto und Einzahlung

    Ein Geschäftskonto wird eröffnet und das nötige Kapital eingezahlt: bei der GmbH mindestens 12.500 €, bei der UG das gesamte Kapital.

  3. 03
    Anmeldung zum Handelsregister

    Der Notar reicht die Anmeldung elektronisch beim Handelsregister ein. Mit der Eintragung entsteht die GmbH.

  4. 04
    Gewerbe und Finanzamt

    Nach der Eintragung folgen Gewerbeanmeldung und steuerliche Erfassung beim Finanzamt.

Gründung ohne Reise nach Deutschland?

Seit dem 1. August 2022 können GmbH und UG mit Bareinlage auch per Videokommunikation beim Notar gegründet werden, seit dem 1. August 2023 auch mit Sacheinlage. Die Identität wird über den Chip eines Ausweisdokuments geprüft, etwa des deutschen Personalausweises oder des elektronischen Aufenthaltstitels.

Gibt die Gründung ein Aufenthaltsrecht?

Nein, die Gründung allein verschafft kein Aufenthaltsrecht. Wer als Ausländer in Deutschland selbständig in der eigenen Gesellschaft tätig sein will, braucht einen eigenen Aufenthaltstitel, Grundlage ist § 21 AufenthG. Gründung und Antrag gemeinsam zu planen, spart Zeit.

Diese Angaben und Unterlagen brauchen Sie
  • Ausweis oder Reisepass der Gesellschafter und der Geschäftsführung
  • Firma und Geschäftsanschrift
  • Kurze Beschreibung des Unternehmensgegenstands
  • Verteilung der Geschäftsanteile
  • Bei Online-Gründung: Ausweis mit Chip

Häufige Fragen

Wie viel Kapital braucht eine GmbH mindestens?

Das Stammkapital beträgt mindestens 25.000 €. Vor der Anmeldung müssen davon mindestens 12.500 € eingezahlt sein (§§ 5, 7 GmbHG).

Kann eine Person allein eine GmbH gründen?

Ja. Bei höchstens drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer ist auch die vereinfachte Gründung mit Musterprotokoll möglich (§ 2 GmbHG).

Kann eine UG später zur GmbH werden?

Ja. Wird das Stammkapital auf 25.000 € erhöht, gelten die Sonderregeln der UG nicht mehr und die Gesellschaft kann als GmbH firmieren.

Muss ich zur Gründung in Deutschland sein?

Nicht zwingend. Die Gründung per Videokommunikation mit dem Notar ist möglich, sofern ein geeigneter Ausweis mit Chip vorliegt.

Quellen

  1. § 2 GmbHG: Form des Gesellschaftsvertrags (gesetze-im-internet.de)
  2. § 5 GmbHG: Stammkapital (gesetze-im-internet.de)
  3. § 5a GmbHG: Unternehmergesellschaft (gesetze-im-internet.de)
  4. § 7 GmbHG: Anmeldung der Gesellschaft (gesetze-im-internet.de)
  5. § 21 AufenthG: Selbständige Tätigkeit (gesetze-im-internet.de)
  6. IHK Frankfurt am Main: Online-Gründung einer GmbH
  7. Haufe: GmbH-Gründung seit 1.8.2022 von zu Hause aus möglich

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Av. Talha BarutAvukat (Türkei) · Hamburg

Talha Barut ist Avukat (Türkei), Mitglied der Anwaltskammer Antalya und in die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg aufgenommen. Er berät in Hamburg zum türkischen Recht und ist seit 2014 Mediator (Arabulucu).

Über Avukat Talha Barut

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